Das Partner-Konzept.

Einsteigen und Loslegen!

Wählen Sie, inwieweit Sie sich in das Kfz-Sachverständigen-Geschäft im Haftpflichtschaden beteiligen möchten. Unsere Seminare sind praxisorientiert und vermitteln Ihnen alle Tipps und Tricks, die Sie benötigen.

  • Zielgruppe: Bergungs- und Abschleppbetriebe
  • Anforderung: langjährige Berufserfahrung
  • Ihr besonderer Sachverstand: Sie erkennen sofort, ob augenscheinlich ein Totalschaden eingetreten ist
  • Ihre Aufgabe: schadensrelevante Daten erfassen
  • Schulungsmaßnahme: Bergungsfachkraft
  • Schulungsdauer: bedarfsorientiert/berufsbegleitend
  • Zielgruppe: Werkstattinhaber der Kfz-Branche
  • Anforderung: Kfz-Meister, eingetragen in der Handwerksrolle, langjährige Instandsetzungserfahrung
  • Ihre Aufgabe: schadensrelevante Daten erfassen
  • Schulungsmaßnahme: Instandsetzungsfachbetrieb
  • Schulungsdauer: 1 Tag, danach berufsbegleitend
  • Zielgruppe: Werkstattinhaber der Kfz-Branche
  • Anforderung:
    + mindestens an 100 Gutachten als SV-Partner beteiligt
    + Kfz-Meister, eingetragen in der Handwerksrolle, langjährige Erfahrung in Reparatur, Instandsetzung, sowie Kalkulation
  • Ihre Aufgabe: Erstellung von Kfz-Schaden-Gutachten
  • Schulungsmaßnahme: KFZ-Sachverständiger
  • Schulungsdauer: individuell, berufsbegleitend
  • Diese Ausbildungsmaßnahme setzt einen Vertrag voraus.

Besonderheit: Hilfestellung und Prüfungsvorbereitung bei der Bewerbung zum öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständiger der Handwerkskammer.

Folgende Themen beinhaltet das Seminar:

  • Pflichten eines Kfz-Sachverständigen
  • Rechte des Geschädigten
  • Schadensaufnahme
  • relevante Daten zur Gutachtenerstellung
  • Argumentationshilfen im aktiven Kundengespräch
  • Ermittlung von Wiederbeschaffungs- und Restwerten
  • Reparatur-Totalschaden
  • Einweisung Schadenmanager-Tool „sm-o.de“
  • alle Bausteine, die Sie benötigen, um erfolgreich ein Sachverständigenbüro für Kfz-Technik zu führen

Mit uns bekommen Sie mehr PS auf den Boden.

my.schadenmanager-online.de Gutachtenerstellung der nächsten Generation

Als Alternative zum Ausfüllen unseres Erfassungsbogens, bieten wir Ihnen natürlich auch eine digitale Möglichkeit, uns alle Informationen zu übermitteln. Unsere innovative Online-Lösung „Schadenmanager-Online“ ermöglicht dem Anwender eine intuitive und benutzerfreundliche Übermittlung aller für die Regulierung relevanten Daten. Der Schadenmanager ist so konzipiert, dass der Anwender Schritt für Schritt durch alle Datenkategorien geleitet wird und somit spielend einfach vollständige Schadenserfassungen übermitteln kann.

 

 

mehraufdenboden

Die Vorteile im Überblick

• kein Installationsaufwand – browserbasierter Zugriff
• kein Update-Aufwand
• keine laufende Kosten
• unabhängig vom Betriebssystem
• redundante Daten- und Ausfallsicherheit

Zu erfassende Daten im Schadenmanager-Tool

• Stammdaten, Besichtigungsdetails
• Regulierer, Reparaturfirma, Versicherung
• Fahrzeugdaten
• Schadensbeschreibung, Vorschäden, werterhöhende
Reparaturen und sonstige Details
• Anhänge: Word, Excel, JPEG, PNG, TIFF, PDF, etc.

Es ist einfacher als Sie denken!

Der Beruf des Kfz-Sachverständigen ist rechtlich nicht geschützt, womit prinzipiell jeder als Kfz-Sachverständiger auftreten kann.
Welche Voraussetzungen gibt es? Die Sachverständigenordnungen der örtlichen Handwerkskammern müssen ausnahmslos erfüllt werden, welche z.B. vorsehen, dass „[…] ein Sachverständiger seine Aufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen und seine Gutachten in diesem Sinne nach bestem Wissen und Gewissen zu erstatten hat. Er hat vor Annahme von Aufträgen und während deren Ausführung auf Gründe hinzuweisen, die geeignet sind, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen.“

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Das heißt im Klartext: Gutachtenerstellung und Reparatur an ein und demselben Fall ist nicht gestattet! Soll das zu begutachtende Fahrzeug in Ihrem Reparaturbetrieb instand gesetzt werden, ist es Ihnen selbstverständlich freigestellt, welcher Kfz-Sachverständige das Schadensgutachten erstellt. Grundsätzlich besteht keine Ausschließlichkeitsklausel. Unsere Verträge sind einfache und faire Konstruktionen.