Wieso Partner werden.

Gutachtenerstellung im Wandel der Zeit.

Alle Akteure innerhalb des Sachverständigenwesen sind sich darin einig, dass sich das Berufsbild sowie die Ausführung der Aufgaben des KFZ-Sachverständigen maßgeblich verändern wird. Bereits 2011 forderte eine führende Prüforganisation eine Sachverständigenhilfskraft, die wertvolle Unterstützung beim Dokumentieren und Fotografieren von verunfallten Kraftfahrzeugen leisten soll. Die Hauptverantwortung liegt nach wie vor bei dem ausgebildeten und erfahrenen Kfz-Sachverständigen. Selbst Versicherungen gehen dazu über, die Kfz-Werkstätten noch enger unentgeltlich in den Besichtigungsprozess einzubinden. Längst werben Partner von Versicherungen mit webbasierten Portalen, die dazu genutzt werden sollen, den Regulierungsprozess zu beschleunigen. Die Realität sieht leider anders aus.

 

Gutachtenerstellung im Wandel der Zeit

 

Ihre Kunden wissen Bescheid: Die KOSTENVORANSCHLAG-Falle.

Die Medien, Versicherungswirtschaft sowie das Stammtisch-Gerede tragen Ihren Teil zur Aufklärung bei: Neukunden verlangen in Ihrer Werkstatt einen kostenlosen Kostenvoranschlag. Ziel dabei ist eine für das Rechtsempfinden Ihrer Kundschaft maximale Regulierung. Sie, als Automobil-Profi, wissen aufgrund Ihrer langjährigen Erfahrung, ob eine Reparatur oder eine fiktive Abrechnung statt finden soll. Die Kosten für einen Kostenvoranschlag betragen in der BRD i.d.R. 10% von der Schadensumme oder pauschal 50€. Die Erfahrung zeigt, dass ein Kunde, der einen Kostenvoranschlag verlangt, diesen sogar von einem anderen Reparaturbetrieb in den meisten Fällen kostenlos bekommt. Der Beruf des Kfz-Sachverständigen ist rechtlich nicht geschützt, womit prinzipiell jeder der einen Meistertitel im Kfz Gewerke hat als Kfz-Sachverständiger auftreten kann. Ausserdem ist nicht zu verachten, dass genau diese Kundengruppe für weitere Aftersales-Aktivitäten verloren ist.

Demnach gilt unsere Devise: Sie handeln vor Ort, wir kümmern uns um den Rest.

Anfertigen eines Kostenvoranschlages

 

 

Anschnallen und Festhalten!

Der Markt.

Im Jahr 2012 gab es laut GDV ca. 3.409.091 Haftpflichtschäden in der BRD. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vermeldete für das Jahr 2012 insgesamt 49,6 Mio. Fahrzeugzulassungen. Betrachtet man diese Zahlen näher, ergibt sich daraus ein Marktanteil von 7% Haftpflichtschäden im bundesdeutschen Fahrzeugbestand. Die Branche geht davon aus, dass ausschließlich 10% aller Haftpflichtschäden durch einen KFZ-Sachverständigen besichtigt werden.

Der Verdienst.

Erschließen Sie bisher nicht genutzten Ressourcen! Das Kfz-Sachverständigen-Honorar richtet sich nach dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges oder bei Reparaturschäden nach der Schadenshöhe (i.d.R etwa 8 – 12 % vom Schaden). Als Sachverständigen-Partner profitieren Sie unmittelbar vom Sachverständigen-Honorar. Dieses errechnet sich prozentual aus der Schadenshöhe.

 

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